Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1 Präambel
Die Hardwarewartung 24 GmbH, Millennium Tower, 24. Stock, Handelskai 94-96, 1200 Wien, mit dem Geschäftsführer und Inhaber Yusuf Sar, betreibt ein IT-Unternehmen, abrufbar unter www.hardwarewartung.com sowie auch bekannt als hardwarewartung.com (in der Folge „HWW“), welches anderen Unternehmen für ihre IT-Hardware Wartungsmodelle anbietet.
Bei der Inanspruchnahme einer Leistung von HWW gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“). Die AGB können jederzeit unter www.hardwarewartung.com/impressum/agb abgerufen werden. Insbesondere werden AGB, Nutzungsbedingungen oder Ähnliches von Vertragspartnern oder Dritten nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen enthalten. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu den AGB bedürfen jedenfalls der Schriftform.
Die vorliegenden AGB definieren somit die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen HWW und jenen Unternehmen, die im Vertragsverhältnis mit HWW stehen (in der Folge „Kunde“).
Welche Hardware von HWW tatsächlich gewartet wird, gilt es zu diesen AGB gesondert zu vereinbaren.
HWW ist berechtigt, die vorliegenden AGB ohne vorherige Zustimmung des Kunden jederzeit zu ändern bzw diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen.
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2 Art der Leistung
Inhalt der gegenständlichen Leistung von HWW ist die Wartung von IT-Hardware iVm weiteren Dienstleistern.
Die aktuellen Leistungen von HWW, die einen integrierten Bestandteil dieser AGB darstellen, können unter www.hardwarewartung.com/leistungen abgerufen werden. Die einzelnen Leistungen können sowohl mit eigenen Ressourcen als auch mit Vertragspartner von HWW (in der Folge „Drittanbieter“ oder „Subunternehmer“), erbracht werden.
Die Leistungen von HWW enthalten im Wesentlichen die Wartung, Reparatur und Support der in den Bestellungen aufgeführten Systeme. In den jeweiligen Bestellungen sind seitens des Kunden die Systemdefinition, Anzahl, Ausstattung und der Umfang der unter Service befindlichen Systeme Aufstellungsort, Servicezeiten, Servicebeginn und Preiskonditionen anzuführen.
Welche Leistungen vom Kunden konkret bezogen werden, wird in weiterer Folge im Zuge der Auftragserteilung gesondert festgehalten. In der Auftragserteilung werden auch die Service Level Agreements (in der Folge „SLA“) festgelegt.
Von HWW ausgetauschte Maschinen, Systeme und Teile davon gehen nach deren Austausch in das Eigentum von HWW über. Durch HWW eingebaute Maschinen, Systeme und Teile davon gehen bei erfolgter Zahlung in das Eigentum des Kunden über. Die Einbehaltung von bestimmten Hardwareteilen (zB Festplatte) durch den Kunden (Disk Retention) muss schriftlich vereinbart werden.
Vom Inhalt der Leistung von HWW bzw von seinen Subunternehmern ausgeschlossen sind: Die Lieferung und Installation von Verbrauchsmaterial im Sinne der Herstellerdefinition sowie Kosten, die nach Benutzerplan abgerechnet werden. Austausch von Akkumulatoren, Batterien, Druckwerken, -köpfen, -bänden und Hammerbänken. Softwareunterstützung und Installationen von Betriebssystemen und deren Releases. Beseitigung von Störungen, die durch fährlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden oder dritter Personen entstanden sind, Störungen die infolge einer Anbringung von Zusatzgeräten durch Dritte, Benutzung ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Änderungen des Systeme, Störungen die durch höhere Gewalt, Diebstahl, Blitzeinschlag, Feuer, Wasser, Stromausfälle, oder kriegerische und terroristische Ereignisse verursacht worden sind.
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3 Vertragspartner und Vertragsabschluss
Kunde von HWW sind grundsätzlich jene natürlichen und juristischen Personen (keine Privatpersonen iSd Konsumentenschutzgesetzes), welche durch die Kontaktaufnahme beim Onlineportal www.hardwarewartung.com und/oder direkt mit HWW die Dienste von HWW (§ 2) in Anspruch nehmen.
Bei der (Online) Kontaktaufnahme sichert der Kunde HWW die Echtheit und Richtigkeit der angegebenen Daten zu.
Der Vertrag mit den Kunden kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebotes durch HWW zustande.
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4 Service Level Agreements
Die einzelnen und detaillierten SLAs werden bei der Angebotsabgabe oder auf Anfrage an den Kunden übermittelt. Die SLAs stellen einen integrierten Bestandteil dieser AGB dar.
Auch werden zum Angebot der jeweilige Leistungsumfang von HWW dem Kunden übergeben. In diesem Leistungsumfang, sind alle Leistungen ersichtlich die Pauschal im Rahmen einer Wartung abgedeckt sind. Ebenso werden Leistungen genannt die einen Aufpreis haben und extra bezahlt werden müssen. Sämtliche in Verbindung mit dem einschlägigen Angebot überreichten Dokumente an den Kunden sind ein integrierter Bestandteil dieser AGB.
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5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Bei der Meldung und Eingrenzung von Störungen hat der Kunde die Bedienungshinweise von HWW zu beachten. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen, die eine Feststellung der Fehler und ihrer Ursachen erleichtern. Der Kunde gibt HWW die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung ihrer Serviceleistungen. Vor einem Austausch von Teilen oder Geräten wird der Kunde auf Aufforderung von HWW Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen.
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6 Subunternehmen
Die Weitergabe von Aufträgen im Rahmen der unter § 2 konkretisierten Tätigkeiten an Subunternehmer von HWW ist ausdrücklich erlaubt, da nur so die Qualität und Preisgestaltung speziell im weltweit unabhängigen Hardwarewartungsmarkt möglich ist. Der Vollständigkeit wird festgehalten, dass die Bestimmungen dieser AGB für HWW auch für die Subunternehmer iSv § 1313a ABGB gelten.
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7 Zahlung
Die Zahlung erfolgt in der Regel im Voraus mittels Honorarnote und 14 tägigem Zahlungsziel.
Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 8%; Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug mit einzelnen Verbindlichkeiten oder bei fristlosem Rücktritt vom Vertrag durch HWW werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
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8 Wertsicherung
Es gilt folgende Indexanpassung für das Entgelt zur Verwendung der jeweiligen Accounts. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 bzw der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses bekannt gegebene Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl von 5% nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch zur Berechnung des neuen Spielraumes bildet. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
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9 Datenschutz
Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass die von ihm eingegebenen Daten von HWW automationsunterstützt zweckgebunden verarbeitet werden dürfen.
HWW verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich HWW, über den gesamten Inhalt der Leistungen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstehen, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
HWW ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Im Übrigen werden bei der Datenverwendung die Datenschutzgrundverordnung bzw aller sonstigen einschlägigen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
Alle Details zur Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.hardwarewartung.com/datenschutzerklaerung/
Mit Erteilung des Auftrages an HWW erklärt sich der Kunde bereit, als Referenz zur Unterstützung der Anbahnung weiterer Geschäftsverbindungen für HWW zu dienen. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, ist dies gegenüber HWW bekanntzugeben.
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10 Gewährleistung und Schadenersatz
HWW verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Sollten dennoch etwaige Unstimmigkeiten beim Kunden auftreten, hat dieser allfällige Reklamationen innerhalb von sieben Werktagen, außer es bestehen zu einzelnen Punkten dieser AGB anderslautende Regelungen, nach Kenntnis der Unstimmigkeiten schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HWW beruhen und ausschließlich die Dienstleistungen iS dieser AGB betreffen, jedoch dann nur bis zu der Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
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11 Haftungsausschluss
HWW haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Produktfehlern oder Ähnlichem im Zuge der Wartung entstanden sind. Weiters haftet HWW nicht in Verbindung mit Leistungen, die gemäß § 2 ausgeschlossen sind.
HWW distanziert sich ausdrücklich und übernimmt keinerlei Gewähr für irgendein(e) Produkt/Dienstleistung, das (die) über HWW oder verlinkte Webseiten von Dritten beworben oder angeboten wird.
HWW betreibt seine Webseiten von Österreich aus und übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ihre Verwendung anderswo erlaubt und möglich ist. Wer sich daher von anderen Orten aus Zugang zu den HWW Webseiten verschafft, tut das freiwillig und ist selbst verantwortlich für deren Entsprechung mit der örtlichen Rechtslage.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er HWW in Verbindung mit dem einschlägigen Vertragsverhältnis zugefügt hat.
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12 Schadloshaltung
Unbeschadet der (weiteren) Gültigkeit dieser AGB und zeitlich unbeschränkt über die Dauer der Leistungen iS dieser AGB hinaus, verpflichtet sich jeder Kunde unwiderruflich, HWW, ihre Mitarbeiter, Organe, verbundene Unternehmen und Vertreter für sämtliche Schäden, insbesondere aus Forderungen und Schadenersatz einschließlich von Kosten der Rechtsvertretung, wegen der Verletzung dieser AGB bzw eines Teils davon schadlos zu halten.
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13 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer zwischen HWW und dem Kunden wird in der Regel bei der Angebotslegung durch HWW festgesetzt. Eine ordentliche Kündigungsfrist ist nicht vorgesehen. Der jeweilige Vertrag kann sodann bei beidseitigem Einverständnis verlängert werden; ansonsten endet der Vertrag nach Zeitablauf.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. HWW kann diesen Vertrag vorzeitig (mit sofortiger Wirkung) insbesondere und zusätzlich zu den sonstigen in diesen AGB angeführten, fristlosen Kündigungsmöglichkeiten aus folgenden wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer (weiteren) Nachfrist kündigen, wenn
- über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Kunde mit einer Zahlung auf Grund dieser AGB um mehr als 1 Woche in Verzug ist.
- Der Kunde gegen jede Bestimmung dieser AGB, gegen Rechte Dritter, das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt.
Mit Beendigung dieses Vertrages werden sämtliche Forderungen von HWW gegen den Kunden fällig, soweit sie nicht bereits fällig sind.
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14 Schlussbestimmungen
HWW ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen mit den Kunden jederzeit und ohne Zustimmung der Kunden auf ihren jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen der Kunden mit HWW auf ihre jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HWW.
Mitteilungen, die in diesen AGB oder im Gesetz vorgesehen sind, gelten an dem Tag als zugegangen, an dem diese an der von den Vertragspartnern zuletzt schriftlich angegebenen Adresse einlangen. Eine Änderung der Adresse muss dem anderen Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt werden und wird zwei Wochen nach dem Eintreffen an der Adresse des anderen Vertragspartners wirksam.
Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen (insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des IPRG) anzuwenden.
Erfüllungsort ist Wien. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle sich aus der Vertragsbeziehung im Sinne dieser AGB ergebenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien unterliegen.
Im Streitfall ist der Kunde nicht berechtigt, seine Leistungen im Sinne dieser AGB einzustellen.
Der Kunde verzichtet auf das Recht, den abgeschlossenen Vertrag gemäß diesen AGB wegen Irrtums anzufechten.
Ist eine Bestimmung dieser AGB, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.